Behandlung in Narkose MKG im Zentrum Kiel

Die meisten Eingriffe können problemlos in örtlicher Betäubung (mit Spritzen) durch­geführt werden. Hierbei bitten wir Sie, vor der Operation gut zu essen, damit Ihr Kreislauf stabil bleibt und da Sie nach der Operation bis zum Abklingen der Betäubung nichts essen sollten (ca. 1-2 Stunden).

Sie sind bei normalem Bewusstsein, spüren aber an der zu behandelnden Stelle keinen Schmerz. Während der Operation kann im Bedarfsfall nachbetäubt werden. Gerne können Sie zur Ablenkung eigene Musik über Ohrhöhrer hören.

Zusätzlich können wir Ihnen weitere Methoden der Bewusstseins­reduzierung bzw. -ausschaltung anbieten:

Lokalanästhesie mit vorher bei uns eingenommener Beruhigungstablette ("Sch... egal-Tablette")

Hierzu sollten Sie eine Stunde vor der geplanten Operation in der Praxis sein, damit die Tablette unter "kontrollierten Bedingungen" gegeben werden kann. Die Wirkung lässt sich mit der von Alkohol vergleichen: Sie sind entspannter, be­kom­men aber trotzdem noch vieles mit. Bringen Sie sich am besten ein Buch / Musik oder ähnliches mit oder verkürzen Sie sich die Wartezeit mit der Lektüre der Zeitschriften im Wartezimmer. Nach der Behandlung sollten Sie eine Begleitperson haben, die sie nach Hause begleitet.

Schlafnarkose

Zusätzlich zur örtlichen Betäubung erhalten Sie Beruhigungsmittel als Infusion, die Sie in einen Dämmerschlaf versetzen. Dadurch wird die Behandlung eigentlich nicht mehr wahrgenommen. Nachdem Sie bei uns ca. 1 bis 2 Stunden ausgeschlafen haben, erinnern Sie sich zumeist nicht mehr an den Eingriff. Sie sollten hierbei bereits zu Beginn der Behandlung eine Person Ihres Vertrauens mitbringen, die Sie auch nach Hause begleitet.

Vollnarkose

Diese Form der Bewusst­seins­aus­schaltung erfolgt durch einen erfahrenen Narkose­arzt in unserer Praxis. Sie bekommen von der Operation gar nichts mit. Vor der Operation müssen Sie nüchtern sein und Sie sollten ebenfalls bereits zu Behand­lungs­beginn eine Ihnen vertraute Person mitbringen, die im Anschluss 24h bei Ihnen bleibt.

Bitte beachten Sie, dass Schlaf­narkosen und Voll­narkosen nur in Ausnahme­fällen - bei entsprechender medizinischer Indikation - von ihrer Kranken­kasse über­nommen werden! Wir sind hierbei an die Richt­linien des gemeinsamen Bundes­aus­schusses gebunden. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Hypnose

Sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie hierzu.